Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für das Cineworld Recklinghausen erkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen der

3. FSF Recklinghausen GmbH & Co. KG 
Postfach 10 23 14 
40014 Düsseldorf

(im Folgenden: Betreiber genannt) als Betreiber des Multiplexkinos im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich verbindlich an.

§ 1 Geltungsbereich

Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Betreiber und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Betreiber und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Betreiber nicht an, es sei denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer und Kartenerwerber bekannt zu geben und in den Vertrag mit ihm einzubeziehen.

§ 2 Eintrittskarten

Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die vom Betreiber ausgestellten Eintrittskarten. Weitere Leistungen sind, soweit nicht auf der Karte vermerkt, auch nicht im Kartenpreis enthalten.
Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse bezahlt und abgeholt worden sein. Erfüllungsansprüche aus Kartenreservierungen verfallen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst wurden. Der Betreiber des Filmtheaters ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen und behält sich vor, Schadensersatz wegen Nichterfüllung dann zu verlangen, wenn eine Karte für eine bestimmte Vorstellung reserviert, indes nicht eingelöst wurde, so dass andere Interessenten und Besucher für diese Vorstellung abgewiesen wurden.
Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen.
Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes.
Bei Verlust der Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten des Betreibers durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers untersagt.

§ 3 Prüfungspflichten des Kunden; Zahlung; Eigentumsvorbehalt

Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Bei Bezahlung in bar ist das Kassenpersonal berechtigt, die Annahme von 1- und 2-Cent-Stücken im Betrag von mehr als 10 Cent und 5-Cent-Stücken im Betrag von mehr als 30 Cent zu verweigern. Beschädigte, beschriftete oder anderweitig veränderte Geldscheine oder Münzen werden nicht angenommen.
Die Eintrittskarten bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages das Eigentum des Betreibers.

Bei Zahlung mit EC Karte im Rahmen des Lastschriftverfahrens ermächtige ich hiermit, mein in der Ermächtigung zum Lastschrifteinzug angegebenes Kreditinstitut unwiderruflich, dass durch die angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift, der 3. FSF Recklinghausen GmbH & Co. KG bzw. der GZS auf Anforderung meinen Namen und meine Anschrift mitzuteilen, damit sie ihren Anspruch gegen mich geltend machen kann. Ihre Adressdaten werden nicht für Werbemails verwendet. Gleiches gilt bei erfolglosem Einzug über Ihre Kreditkarte, auch bzgl. des Kartenunternehmens.

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten, die ich im Zusammenhang mit meinem Kinokartenkauf mitgeteilt habe, für den Zweck der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Ich bin damit einverstanden, dass nur im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen und an andere Unternehmen, die ebenfalls ein solches Lastschriftverfahren anwenden, zur Nutzung übermittelt wird.

§ 4 Haftung des Betreibers

Der Betreiber haftet weder für abhanden gekommene Gardarobe, noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Es wird vereinbart, dass der Betreiber diesbezüglich keine Obhutspflichten übernimmt.
Für Schäden, die durch Dritte (insbesondere andere Besucher) verursacht werden, haftet der Betreiber nicht, es sei denn, ihm fällt selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Haupt- und Nebenpflichtverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung gegen den Betreiber sind ausgeschlossen, soweit er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbare Schadens beschränkt.
Kinoprogramm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programms und Nichtzeigen eines bestimmten im Programm abgedruckten Films gleich welcher Art ist ausgeschlossen.
Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) haftet nicht der Betreiber, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

§ 5 Verbotenes Verhalten der Kunden/Kinobesucher

Das Fotografieren, Film-, Video- oder Tonaufzeichnen während der Vorstellung sind aus urheberrechtlichen Gründen (§§ 16, 75, 81 Urhebergesetz) untersagt.
Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahme zugestimmt hat.
Mitgebrachte Speisen und Getränke sind nicht gestattet. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Rucksäcke und Taschen zu kontrollieren.
Der Zutritt zum Kino kann verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird, insbesondere alkoholisiert oder ersichtlich Drogen beeinflusst ist.

§ 6 Gebotenes Verhalten der Kunden/Kinobesucher

Gegenstände aller Art, die im Filmtheater gefunden werden, sind beim Kassenpersonal oder der Theaterleitung abzugeben.
Der Besucher verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthaltes im Filmtheater zu einer sorgfältigen Benutzung des Hauses, insbesondere dessen Einrichtung und Inventarteile. Jedwede Beschädigung schuldhafter Art können zivilrechtlich verfolgt werden, vorsätzliche Beschädigungen darüber hinaus strafrechtlich.
Für Kunden ist der Zutritt nur über das Kassenfoyer zum Erwerb von Eintrittskarten in den Kassenöffnungszeiten oder zum Besuch der Vorstellung gestattet.
Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Kinopersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellung, gleich welcher Art, zu unterlassen. Dem Rauchverbot ist Folge zu leisten. Mobiltelefone (Handies) und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse des störungsfreien Vorstellungsablaufs ist der Betreiber berechtigt, die Herausgabe zur Aufbewahrung bis zum Vorstellungsschluss zu verlangen oder den Kunden zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

§ 7 Hausverweis und Hausverbot

Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen der §§ 5 und 6 ist das Hauspersonal berechtigt, den jeweiligen Besucher des Hauses zu verweisen.

Der Betreibe ist berechtigt, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen.

§ 8 Regelung zum Datenschutz

Der Betreiber ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Beim Kartenkauf über die Homepage des Betreibers werden alle vom Kunden angegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt und vertraulich behandelt.

§ 9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Recklinghausen, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Düsseldorf.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die gesetzliche Bestimmung.

 

Geschäftsbedingungen Internet

Die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen gelten für den online Verkauf von Eintrittskarten.

1. Vertragsschluss

Mit Ihrer Kartenbestellung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Erwerb der von Ihnen gewünschten Kinokarten ab. Sofern Sie Ihre Bestellung abschließen, liegt ein verbindlicher Kartenkauf vor, der von Ihnen nicht widerrufen oder rückgängig gemacht werden kann. Das gilt auch dann, wenn Sie von uns keine Bestätigungs-e-mail erhalten, weil Sie uns eventuell eine fehlerhafte e-mail-Adresse mitgeteilt haben. Der Kaufpreis für die Karten wird nach Abschluss des Bestellvorganges fällig und wird durch Banklastschrifteinzug oder Kreditkarte von Ihrem Girokonto beglichen. Dazu müssen Sie die im Bestellformular vorgesehene Einzugsermächtigung ausfüllen und uns dadurch erteilen bzw. die Angaben zu Ihrer Kreditkarte mitteilen. Wir sind von Ihnen dazu ermächtigt, uns zur Durchführung des Einzugs eines entsprechenden Dienstleistungsunternehmens zu bedienen und die dazu erforderlichen Daten dorthin weiterzugeben.

Bei uns können Sie über das Internet nur bargeldlos im Internet-Online-Lastschriftverfahren (IOLV) oder über Ihre Kreditkarte bezahlen. Zur Erhöhung Ihrer eigenen Sicherheit sind wir einem Verfahren angeschlossen, bei dem Ihre Kontonummer und/oder Kreditkartennummer, die Bankleitzahl Ihres Kreditinstitutes, der von Ihnen zu zahlende Betrag sowie der Verwendungszweck der Zahlung gespeichert werden. Im Falle der Nichteinlösung von Lastschriften bzw. der Nichtzahlung über Ihre Kreditkarte, die nicht auf Ihren Widerspruch gegen die Belastung begründet ist, wird diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen und an andere Unternehmen übermittelt, die ebenfalls diesem Verfahren angeschlossen sind. Speichernde Stelle ist die GZS, Gesellschaft für Zahlungssysteme, Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel. Sämtliche Umsatzdaten werden einen Monat nach ihrer Speicherung gelöscht. Ihre ausdrückliche Einwilligung zum vorgenannten Verfahren müssen Sie erteilen, in dem Sie die entsprechende Erklärung weiter unten durch Anklicken des Buttons "Ich willige ein" abgeben. Wir gegenbestätigen Ihre Bestellung erst, wenn durch die Gesellschaft für Zahlungssyteme eine positive Sperrabfrage erfolgt ist. Wird die Lastschrift seitens Ihres Bankinstituts zurückgegeben bzw. erfolgt eine Zahlung über Ihre Kreditkarte nicht, so verfällt die Gültigkeit der von Ihnen erworbenen Karten, und Sie sind nicht mehr zum Eintritt berechtigt. Da unsererseits aber diese Karten nicht weiterverkauft werden können, bleiben Sie zur Zahlung des Kartenpreises weiterhin verpflichtet. Wir behalten uns vor, die Filmvorführung in einen anderen Kinosaal zu verlegen. Ansprüche ergeben sich daraus für Sie nicht. Sollten sich durch den Kauf der Eintrittskarten im Internet Probleme ergeben und diese auch an der Kasse nicht gelöst werden können, so haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen.

2. Einwilligung in die Datenspeicherung bei Bezahlung im Lastschriftverfahren oder über Kreditkarte

Ich willige in die Übertragung meiner Kontonummer, meiner Kreditkartenummer, der Bankleitzahl meines Kreditinstitutes, des von mir zu zahlenden Betrages sowie der Rechnungsnummer und des Verwendungszweckes der Bezahlung an die GZS, Gesellschaft für Zahlungssysteme, Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel sowie deren Speicherung und ggfs. in die Übermittlung der Daten an Unternehmen, die dem in Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internetbestellung erläuterten Verfahren der GZS angeschlossen sind, zu dem dort beschriebenen Zweck und Umfang ein. Ermächtigung zum Internet-Online-Lastschriftverfahren bzw. Zahlung über Kreditkarte
Hiermit ermächtige ich die 3. FSF Recklinghausen GmbH & Co. KG, den Preis für die von mir erworbenen Kinokarten von meinem durch Konto-Nr. und Bankleitzahl bezeichneten Girokonto (siehe unten) durch Lastschrift bzw. über meine angegebene Kreditkarte einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden nicht vorgenommen.

3. Einwilligung zur Adressweitergabe

Hiermit ermächtige ich mein in der Ermächtigung zum Lastschrifteinzug angegebenes Kreditinstitut unwiderruflich, das durch die unten angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift, der 3. FSF Recklinghausen GmbH & Co. KG bzw. der GZS auf Anforderung meinen Namen und meine Anschrift mitzuteilen, damit sie ihren Anspruch gegen mich geltend machen kann. Ihre Adressdaten werden nicht für Werbemails verwendet. Gleiches gilt bei erfolglosem Einzug über Ihre Kreditkarte, auch bzgl. des Kartenunternehmens.

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten, die ich im Zusammenhang mit meinem Kinokartenkauf mitgeteilt habe, für den Zweck der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Ich bin damit einverstanden, dass nur im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen und an andere Unternehmen, die ebenfalls ein solches Lastschriftverfahren anwenden, zur Nutzung übermittelt wird.

 

Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen

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Diese Datenschutzerklärung wurde von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erstellt und ist auf http://www.wbs-law.de zu finden.

 

 

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